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01.02.2005 | Fortbildung

Die Aufstiegsmöglichkeiten in der Zahnarztpraxis: Was gibt es, was bringt es ein?

In den letzten Jahren wurden in den verschiedenen Kammerbereichen gestaffelte Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen der Zahnarztpraxis geschaffen – einerseits, um den Beruf attraktiver zu machen, und andererseits, um die Qualifikation in Bezug auf selbsttätig durchgeführte behandlungsbegleitende Maßnahmen zu erhöhen. So hat jede interessierte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) die Möglichkeit, in ihrem Beruf aufzusteigen. Derartige Weiterbildungsmöglichkeiten eröffnen nicht nur der Mitarbeiterin, sondern auch dem Zahnarzt eine Reihe von Vorteilen:  

 

Vorteile für den Zahnarzt:

  • Er kann an seine Mitarbeiterin legal eine Reihe von Maßnahmen delegieren und gewinnt dadurch Zeit für andere Tätigkeiten.
  • Die Mitarbeiterin ist in bestimmten Bereichen – speziell in der Prophylaxe – besser geschult und kann umfangreiche Patientenberatungen übernehmen, was dem Zahnarzt wiederum Zeit spart.
  • Die Mitarbeiterin kann bei der Ausbildung junger Kolleginnen wertvolle Dienste leisten und dadurch den Zahnarzt entlasten.
  • Durch ihre hervorgehobene Stellung ist die Mitarbeiterin motivierter und hat mehr Freude an ihrer Tätigkeit, was sich letztendlich auf das gesamte Praxisteam positiv auswirkt.

 

Vorteile für die Mitarbeiterin:

  • Sie darf am Patienten mehr Leistungen selbsttätig durchführen und erweitert so ihr berufliches Spektrum. Diese gestiegene Verantwortung ist in der Regel auch mit mehr Erfüllung im Beruf und höherer Arbeitsfreude verbunden.
  • Sie hat Anspruch auf ein höheres Gehalt.
  • Sie kann Patienten besser beraten.
  • Sie hat einen höheren sozialen Status in der Praxis.
  • Sie hat auf dem Arbeitsmarkt größere Chancen.

Die Fortbildungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg

Nachfolgend stellen wir die Fortbildungsmöglichkeiten für zahnärztliche Mitarbeiterinnen im Bereich der Zahnärztekammer Baden-Württemberg vor. Wir haben uns für das baden-württembergische Modell entschieden, weil dieses Bundesland einerseits im Bereich der Mitarbeiterinnenfortbildung eine Pionierrolle spielt und andererseits das modulare System besonders geeignet ist, Voraussetzungen und Auswirkungen der aufeinander aufbauenden Fortbildungsstufen darzustellen.  

Nach der üblichen dreijährigen dualen Berufsausbildung und Ablegung der Schul- und Kammerprüfung erwirbt eine junge Dame den Titel „Zahnmedizinische Fachangestellte“ (ZFA). Unmittelbar danach kann sie an drei unterschiedlichen Fortbildungen teilnehmen:  

 

  • Gruppen- und Individualprophylaxe (70 Std.)
  • Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien (30 Std.)
  • Hilfestellung bei der kieferorthopädischen Behandlung (30 Std.)