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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 9

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| Immer wieder erreichen uns Fragen zuAbrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser und den folgenden Ausgaben stellen wir Ihnen jeweils eine Auswahl mitsamt unserenAntworten vor. |

Bestandteile der Bema-Nr. 27 - Pulpotomie

Frage: „Was gehört alles zur Bema-Nr. 27 - Pulpotomie?“

 

Antwort: Die Pulpotomie ersetzt die bisherige Bema-Nr. 27 (Vitalamputation). Sie ist nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt und kann nur am Milchzahn oder an symptomlosen bleibenden Zähnen mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum unter Anästhesie - einschließlich Abtragen des Pulpendachs, Amputation der koronalen Pulpa, Spülung und Blutstillung sowie Aufbringen eines Überkappungspräparats - durchgeführt werden. Voraussetzung für das Erbringen der Leistung nach Bema-Nr. 27 an einem Milchzahn ist, dass an dem zu behandelnden Zahn in derselben Sitzung eine Bema-Leistung nach Nr. 13 a-g (F1-F4) oder Nr. 14 (Konfektionierte Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde) erbracht wird.