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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis ‒ Teil 88

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement und Betriebwirtin im Gesundheitswesen, Sassenberg

| PPZ-Leser stellen regelmäßig Fragen zu Abrechnungsproblemen, die von allgemeinem Interesse sind. Fünf davon werden nachfolgend beantwortet. |

Abbruch der Behandlung nach Präparation der Brückenpfeiler ‒ was können wir berechnen?

Frage: Eine Patientin hat die Behandlung nach der Präparation der Brückenpfeiler abgebrochen. Was können wir abrechnen?

 

Antwort: Wenn Sie einen genehmigten Heil- und Kostenplan haben, können Sie diesen über die Teilabrechnung bei der KZV einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, bei der Abrechnung den Plan als Teilabrechnung zu kennzeichnen. Für die Abrechnung gilt: