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  • · Fachbeitrag · Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Keine Vorsteuervergütung mehr bei steuerpflichtig abgerechneten Exportumsätzen

    von Georg Nieskoven, Troisdorf

    | Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren sind auch im Ausland ansässige Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einen zu Unrecht gewährten Vorsteuerabzug fordert die Finanzverwaltung allerdings nach Entdeckung des Fehlers zurück, was bei auslandsansässigen Unternehmern auf diverse Probleme stößt. Daher hat das BMF (16.2.16, III C 3 - S 7359/10/10003 , BStBl I 16, 239) nun verfügt, dass der Umsatzsteuerausweis aus Exportumsätzen nicht mehr zum Vorsteuerabzug im Vorsteuer-Vergütungsverfahren berechtigt. |

    1. Zum Hintergrund

    Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer macht der auslandsansässige (unternehmerische) Leistungsempfänger mittels Vergütungsverfahren als Vorsteuer geltend (§ 18 Abs. 9 UStG). Problematisch wird dieser Abzug aus Sicht der Verwaltung allerdings, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Steuerausweis in der Rechnung nicht vorliegen.

     

    • Beispiel 1

    Der Schweizer Schokoladenhersteller CH beauftragt das in Köln ansässige Werbeunternehmen DE mit der Erstellung einer Fotoserie zu Werbezwecken. DE fakturiert gegenüber CH nach erbrachter Leistung eine Rechnung i. H. von 100.000 EUR (zzgl. 19.000 EUR USt). Die ausgewiesene Umsatzsteuer macht CH im Vergütungswege als Vorsteuer geltend.