· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
BMF berücksichtigt Kritik zur Gelangensbestätigung
| Für alle Umsätze nach dem 31.12.11 ist zum Nachweis der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG die neue Gelangensbestätigung erforderlich (s. ausführlich PIStB 11, 287 ). Das BMF hat nun einen überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu den Neuregelungen der Nachweispflichten zur Verbandsanhörung herausgegeben.|
Das BMF will damit auf die Kritik der Wirtschaftsverbände zum Vorentwurf eingehen. Folgende Vereinfachungen sind u.a. geplant:
- In bestimmten Fällen kann es ausreichen, wenn sich die Gelangensbestätigung beim Spediteur befindet.
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