25.03.2021 · Fachbeitrag · Änderung von Steuerbescheiden
Grobes Verschulden des Steuerberaters durch Nicht-Erklärung steuerfreier Kinderzulagen bei Grenzgängern
| Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwortet, obwohl er bei sorgfältiger Prüfung des steuerrelevanten Sachverhalts aus den Gehaltsmitteilungen des Steuerpflichtigen erkennen konnte, dass in dem in der Jahreslohnbescheinigung ausgewiesenen Arbeitslohn steuerfreie Kinderzulagen enthalten waren (BFH 28.4.20, VI R 24/17, BB 20, 2069). |
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