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  • · Fachbeitrag · Polen

    Revolutionäre Änderungen im Bereich der polnischen Körperschaftsteuer im Jahre 2021

    von StB Dr. Agnieszka Morska, Wroclaw (Breslau)

    | Während andere Länder aufgrund der Coronaviruskrise ihre Steuerpolitik eher entschärfen, hat sich der polnische Gesetzgeber für weitere Straffungen des Körperschaftsteuersystems entschieden ‒ darunter die umstrittene Besteuerung der Kommanditgesellschaft mit Körperschaftsteuer. Die neuen Regeln sollen vor allem die Steueroptimierung durch Großunternehmen verhindern. Von den Änderungen sind nicht nur polnische Unternehmen betroffen, sie beeinflussen auch ausländische Unternehmen, die in Polen direkt oder indirekt (über ein polnisches Unternehmen) investieren. |

    1. Maßnahmen zur Straffung des Steuersystems

    1.1 Die Besteuerung von Kommanditgesellschaften und ausgewählten offenen Handelsgesellschaften mit der Körperschaftsteuer

    Bis Ende 2020 galt die Kommanditgesellschaft (KG) als eine interessante Alternative zu der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Besonders populär (auch bei ausländischen Investoren) war die GmbH & Co. KG. Die Besteuerung der KG und der offenen Handelsgesellschaften (oHG) erfolgte ‒ wie in Deutschland ‒ transparent. Laut dem polnischen Finanzministerium wurde die transparente Besteuerung der KG insbesondere durch Großkonzerne genutzt, um die Steuerbelastung zu minimieren. Um diese Steueroptimierung zu begrenzen, wurden mit der Novellierung zum 1.1.21 alle polnischen KG (darunter auch die GmbH & Co. KG) steuerlich den Kapitalgesellschaften gleichgestellt und mit Körperschaftsteuer besteuert.

     

    Beachten Sie | Körperschaftsteuerpflichtig sind ausschließlich polnische KG mit Sitz oder Geschäftsführung in Polen. Eine ausländische KG, die steuerlich transparent ist und in Polen ihre Gewerbetätigkeit über eine Betriebsstätte oder über ihre eingetragene Niederlassung ausübt, wird nicht körperschaftsteuerpflichtig.