· Fachbeitrag · Länderreport
Der „Steuerstandort Schweiz“ im Überblick (Teil 2)
von StB Heiko Kubaile MBA (Int. Taxation), KPMG Zürich, Michael Müller, dipl. Steuerexperte, RA Oliver Blank, dipl. Steuerexperte, beide KPMG AG, Zug
| Die Schweiz ist bevorzugte Destination für Unternehmensverlagerungen aus Deutschland. Gemäß einer Studie der KPMG gehört die Schweiz weiterhin zu den steuergünstigsten Unternehmensstandorten in Europa - vorallem wegen der tiefen Unternehmenssteuersätze in einzelnen Kantonen. Die Kantone, die anders als deutsche Bundesländer eine eigene Finanzhoheit besitzen und damit eigene Steuererträge generieren, betreiben einen harten Steuerwettbewerb, um Firmen anzulocken. |
1. Juristische Personen: Gewinn- und Kapitalsteuern
Das Steuerrecht behandelt die schweizerischen juristischen Personen als von ihren Mitgliedern oder Anteilsinhabern unabhängige Steuersubjekte. In Anwendung der Inkorporationstheorie werden sodann auch ausländische juristische Personen in der Schweiz grundsätzlich als eigene Steuersubjekte anerkannt, wenn diese auch im Errichtungsstaat als selbstständige Rechtssubjekte behandelt werden. Sie werden dann steuerlich jener inländischen juristischen Person gleichgestellt, welcher sie rechtlich und tatsächlich am ähnlichsten sind.
Während bei den natürlichen Personen das Einkommen und das Vermögen steuerlich erfasst werden, spricht man bei den juristischen Personen von Gewinn und Kapital.
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