· Fachbeitrag · Gewerbesteuerliche Organschaft
Reaktion der Verwaltung zur gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegierung im Organkreis
von Dr. Carsten Heinz und Peter Scheuch, M.I.Tax, Noerr LLP Berlin/Dresden
| Ende 2014 hatte der BFH (17.12.14, I R 39/14, BStBl II 15, 1052)) zugunsten des Steuerpflichtigen entschieden, dass Ausschüttungen aus dem Ausland an eine Organgesellschaft gewerbesteuerlich zu keiner Schachtelstrafe von 5 % der Ausschüttung führen (§ 8b Abs. 5 KStG), wenn die Ausschüttungen unter das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg fallen. Zwischenzeitlich hat sich auch die OFD Karlsruhe zur bisweilen unklaren Berücksichtigung von laufendem Beteiligungsaufwand in diesem Kontext geäußert (OFD Karlsruhe 17.2.16, G 1425/50/2-St 226). Seit 1.6.16 liegt darüber hinaus ein Referentenentwurf mit einem neuen § 7a GewStG vor, der proaktive Gestaltungen verhindern soll. |
1. Hintergrund
Für die von einer Organgesellschaft bezogene Gewinnausschüttung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft hat der BFH (17.12.14, I R 39/14, Heinz/Scheuch, PIStB 15, 213 ff.) entschieden, dass
- die Gewinnausschüttung wegen der vollständigen gewerbesteuerlichen Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG nicht mehr im eigenständig zu ermittelnden Gewerbeertrag der Organgesellschaft enthalten ist und somit
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig