01.07.2004 · Fachbeitrag · Steuerpflicht
Ex US-Soldaten im Inland steuerpflichtig?
| Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob frühere US-Soldaten zur Einkommensteuer herangezogen werden können, wenn sie in Deutschland bei einer amerikanischen Firma beschäftigt sind und Dienstleistungen für die US-Streitkräfte erbringen. Das Gericht hat die Steuerpflicht der ehemaligen Soldaten eindeutig bejaht (FG Rheinland-Pfalz 31.3.04, 1 K 1574/03, n.rkr.). |
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