01.07.2004 · Fachbeitrag · FG München
Hinzurechnungsbesteuerung bei nur geringen passiven Einkünften einer Zwischengesellschaft
| Das FG München hat in einer aktuellen Entscheidung die Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 8 AStG generell in allen Fällen verneint, in denen die aktiven Einkünfte einer Zwischengesellschaft 90 Prozent und mehr der gesamten Erträge ausmachen (FG München 27.10.03, 7 K 1385/00, EFG 04, 317, n.rkr., Az. BFH: I R 102/03). |
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