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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · FG Köln

    Konzernweite Auslandsversetzung: „Sonderzahlungen“ werden voll besteuert

    | Sonderzahlungen anlässlich einer konzernweiten Auslandsversetzung unterliegen jedenfalls dann nicht dem ermäßigten Steuersatz, wenn das Arbeitsverhältnis bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise fortbesteht (FG Köln 8.2.01, 10 K 4874/96, EFG 01, 570, nrkr., Rev. unter BFH XI R 21/01). |