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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg

    Arbeitseinkünfte eines Binnenschiffers: Welcher Staat darf besteuern?

    | Wird ein in Deutschland wohnhafter Binnenschiffer auf einem Schiff einer Schweizer Reederei tätig, so können seine Arbeitseinkünfte nach Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz auch dann nicht in Deutschland besteuert werden, wenn er seine Tätigkeit überwiegend auf Gewässern außerhalb der Schweiz ausübt. Da in diesen Fällen auf den Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens abzustellen ist, hat die Schweiz das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus der nichtselbstständigen Tätigkeit (FG Baden-Württemberg, 31.3.02, 2 K 201/01, EFG 02, 1573; Rev. unter BFH I R 53/02). |