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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof

    Das Fitzwilliam-Urteil: Beweisvorteile in Fällen der Arbeitnehmerentsendung

    | Wird einem Arbeitnehmer, der in einen EG-Mitgliedstaat entsandt worden ist, von der zuständigen Behörde dieses Staates eine E-101-Bescheinigung ausgestellt, die besagt, dass er dort dem Sozialrecht unterliegt, wird dieser Bescheinigung Beweiskraft zuerkannt. Machen die zuständigen Träger anderer Mitgliedstaaten an der Richtigkeit des der Bescheinigung zu Grunde liegenden Sachverhalts oder an dessen rechtlicher Bewertung Zweifel geltend, muss der ausstellende Träger die Richtigkeit der Bescheinigung überprüfen und diese gegebenenfalls zurückziehen. |