08.06.2011 | Erbschaftsteuer
Der deutsch-dänische Erbfall - Teil 2: Erbschaftsteuerrecht
von RA FASteuerrecht Dr. Marc Jülicher, Bonn
Deutsch-dänische Erbschaften und Schenkungen können zu einer Besteuerung in beiden Staaten führen, weil auch Dänemark eine kombinierte Nachlass- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erhebt. Dabei scheidet allerdings eine Doppelbesteuerung aufgrund des zwischen beiden Staaten geschlossenen DBA nahezu immer aus. Ausnahmen sind die Fälle, in denen die Steuer in beiden Staaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsteht. Der Beitrag führt durch das dänische Steuerrecht und die Abkommensanwendung.
1. Dänisches Erbschaftsteuerrecht
1.1 Erbschaften
Für seit dem 1.7.95 eingetretene Todesfälle und stattgefundene unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden gilt in Dänemark das Nachlass- und Schenkungsteuergesetz Nr. 426 vom 14.6.95 (vgl. Hubert/Hinz/Momme, IWB 07, F. 5, Gr. 2, 169).
Der Nachlass von Verstorbenen mit Wohnsitz in Dänemark bzw. engeren Bezügen zu Dänemark als zu jeder anderen Rechtsordnung unterliegt einer Kombination
- aus einer allgemeinen Nachlasssteuer und
- einer verwandtschaftsabhängigen Erbschaftsteuer (vgl. Watrin/Kappenberg, ZEV 11, 105, 111).
Für auslandsansässige Erblasser gelten die Regelungen der Nachlasssteuer insoweit beschränkt, als sie am Todestag Immobilien in Dänemark einschließlich unbeweglichen Betriebsstättenvermögens besaßen (vgl. Alsted, IWB 95, F. 5, G. 2, 127).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig