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  • 08.06.2011 | Erbschaftsteuer

    Der deutsch-dänische Erbfall - Teil 2: Erbschaftsteuerrecht

    von RA FASteuerrecht Dr. Marc Jülicher, Bonn

    Deutsch-dänische Erbschaften und Schenkungen können zu einer Besteuerung in beiden Staaten führen, weil auch Dänemark eine kombinierte Nachlass- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer erhebt. Dabei scheidet allerdings eine Doppelbesteuerung aufgrund des zwischen beiden Staaten geschlossenen DBA nahezu immer aus. Ausnahmen sind die Fälle, in denen die Steuer in beiden Staaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsteht. Der Beitrag führt durch das dänische Steuerrecht und die Abkommensanwendung.  

    1. Dänisches Erbschaftsteuerrecht

    1.1 Erbschaften

    Für seit dem 1.7.95 eingetretene Todesfälle und stattgefundene unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden gilt in Dänemark das Nachlass- und Schenkungsteuergesetz Nr. 426 vom 14.6.95 (vgl. Hubert/Hinz/Momme, IWB 07, F. 5, Gr. 2, 169).  

     

    Der Nachlass von Verstorbenen mit Wohnsitz in Dänemark bzw. engeren Bezügen zu Dänemark als zu jeder anderen Rechtsordnung unterliegt einer Kombination  

    • aus einer allgemeinen Nachlasssteuer und
    • einer verwandtschaftsabhängigen Erbschaftsteuer (vgl. Watrin/Kappenberg, ZEV 11, 105, 111).

     

    Für auslandsansässige Erblasser gelten die Regelungen der Nachlasssteuer insoweit beschränkt, als sie am Todestag Immobilien in Dänemark einschließlich unbeweglichen Betriebsstättenvermögens besaßen (vgl. Alsted, IWB 95, F. 5, G. 2, 127).