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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Fall 1: Steuerlicher Reaktionsbedarf auf die EU-Erweiterung

    | Die EU-Osterweiterung tritt am 1.5.04 in Kraft. Damit eröffnet sich für deutsche Unternehmen ein riesiger neuer Absatzmarkt. Hohes Wirtschaftswachstum, niedrige Lohnkosten und gute Facharbeiter bieten genug Anreiz für Investitionen. Darüber hinaus locken die Beitrittsländer mit im Vergleich zu Deutschland deutlich günstigeren Steuersätzen. Wie deutsche Firmen sich die EU-Erweiterung zunutze machen können, wird im folgenden Musterfall analysiert. |