01.06.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Neuregelung für die der Einfuhr vorangehenden Inlandslieferungen
| Die aus einem Drittland importierte Ware unterliegt im Inland bei ihrer Abfertigung zum "freien Verkehr" der Einfuhrumsatzbesteuerung. Gehen dieser Einfuhrumsatzbesteuerung aber bereits Weiterlieferungen der Ware im Inland voraus, so war die Lösung dieser Fallgestaltungen bislang schwierig und teilweise nur lückenhaft geregelt. Dies war insbesondere für an solchen Umsätzen beteiligte Steuerausländer problematisch. Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15.12.03 wurden die entsprechenden Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.04 neu gefasst und Verfahrensvereinfachungen für Steuerausländer geschaffen. Der folgende Beitrag stellt die neue Rechtslage dar und bezieht dabei das hierzu am 28.1.04 (IV D 1 - S 7157 - 1/4) ergangene BMF-Schreiben ein. |
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