01.03.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zum Arbeitgeberbegriff nach DBA-GB beim internationalen Arbeitnehmerverleih
| Beim internationalen Arbeitnehmerverleih ist derausländische Verleiher jedenfalls dann Arbeitgeber imabkommensrechtlichen Sinne hier: DBA-GB, wenn der Leiharbeitnehmernur kurze Zeit für den Entleiher tätig ist, sich seineVergütung unabhängig von der tatsächlich für denEntleiher erbrachten Arbeitszeit berechnet und keinemissbräuchliche Einschaltung des Verleihers vorliegt. Einausländischer Verleiher kann allerdings - anders als eininländischer Arbeitgeber - keine Freistellungsbescheinigungnach § 39b Abs. 6 EStG beanspruchen. Da der BFH dieunterschiedliche Behandlung hinsichtlich der Verpflichtung vomLohnsteuerabzug bei inländischen Arbeitgebern undausländischen Verleihern unter dem Aspekt derDienstleistungsfreiheit als gemeinschaftsrechtswidrig erachtet, hat erdem EuGH die Sache zur Entscheidung vorgelegt BFH 4.9.02, I R 21/01.Abruf-Nr. 030015 |
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