01.08.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zinsen aus einem durch niederländischen Grundbesitz gesicherten Darlehen
| In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der BFH zu Art. 4 Abs. 3 DBA-NL a.F. Stellung genommen. Das Gericht hat klargestellt, dass die bewusste Ausnutzung des sich seinerzeit aus dieser Vorschrift ergebenden Steuersparmodells keinen Gestaltungsmissbrauch bewirkt hat. Auf Grund der Vorschrift kam es zu sog. weißen Zinseinkünften, die sowohl im Inland als auch in den Niederlanden steuerfrei waren. Dies war der Fall, wenn ein Steuerinländer einem Niederländer ein unmittelbar oder mittelbar durch niederländischen Grundbesitz gesichertes Darlehen zur Verfügung stellte. Denn die Zinseinnahmen sind in den Niederlanden seit 1.1.87 steuerbefreit. In Deutschland konnte auf Grund von Art. 20 Abs. 2 i.V.m. 4 Abs. 3 DBA-NL ebenfalls keine Besteuerung erfolgen. Seit dem 20.2.92 ist diese Besteuerungslücke allerdings durch Aufhebung von Art. 4 Abs. 3 DBANL geschlossen worden (BFH 17.11.99, I R 11/99, BFH/NV 2000, 776). |
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