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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Verleiher ist wirtschaftlicher Arbeitgeber

    | Arbeitgeber im Sinne der 183-Tage-Regelung des Doppelbesteuerungsrechts (hier: DBA-Irland) ist beim internationalen Arbeitnehmerverleih grundsätzlich der ausländische Verleiher, der den Arbeitslohn ausbezahlt hat (BFH 18.12.02, I R 96/01, IStR 03, 537). |