01.07.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Günstigerrechnung bei Bezug von Kindergeld in Österreich
| Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei der ESt-Veranlagung keinen Kinderfreibetrag abziehen (§ 32 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 EStG), wenn die in Österreich lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält, das höher ist als die Steuerersparnis des Vaters bei Abzug eines Kinderfreibetrages. Dies gilt unabhängig davon, ob das in Österreich gezahlte Kindergeld die Höhe der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht des Vaters gemindert hat (BFH 13.8.02, VIII R 53/01). (Abruf-Nr. 021530) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PIStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,50 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig