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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Günstigerrechnung bei Bezug von Kindergeld in Österreich

    | Ein in Deutschland lebender und Unterhalt zahlender Vater kann bei der ESt-Veranlagung keinen Kinderfreibetrag abziehen (§ 32 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 EStG), wenn die in Österreich lebende Mutter dort für das gemeinsame Kind Kindergeld erhält, das höher ist als die Steuerersparnis des Vaters bei Abzug eines Kinderfreibetrages. Dies gilt unabhängig davon, ob das in Österreich gezahlte Kindergeld die Höhe der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht des Vaters gemindert hat (BFH 13.8.02, VIII R 53/01). (Abruf-Nr. 021530) |