01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Dividendenstripping ist kein Gestaltungsmissbrauch
| In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der BFH das sogenannte Dividendenstripping als zulässig beurteilt und die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs ausdrücklich verneint. Über die dazu ergangene Pressemitteilung des BFH vom 9.3.2000 hatten wir bereits berichtet, einige ergänzende Praxishinweise sollen daher genügen. |
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