01.06.2001 · Fachbeitrag · Arbeitnehmerbesteuerung
Die klassischen Grenzgängerregelungen mit Belgien, Frankreich und Österreich
| Im Zeitalter der Globalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft erstreckt sich der Arbeitsmarkt in den Grenzregionen der Bundesrepublik nicht allein auf den Heimatstaat, sondern auch auf das Grenzgebiet des jeweiligen Nachbarstaates. Dabei pendeln - mit Ausnahme der Schweiz - mehr Arbeitnehmer aus den Nachbarstaaten in die Bundesrepublik ein als umgekehrt. Im Laufe der Zeit haben sich in den mit den betreffenden Nachbarstaaten (Belgien, Frankreich, Österreich und Schweiz) abgeschlossenen DBA besondere Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung dieser grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit („Grenzgänger“) entwickelt. Auf die in weiten Teilen vergleichbaren Regelungen im Verhältnis zu Belgien, Frankreich und Österreich werden wir im nachfolgenden Beitrag ausführlich eingehen. Die Grenzgängerregelung im Verhältnis zur Schweiz bleibt wegen ihrer Komplexität einem späteren Beitrag vorbehalten. |
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