19.10.2023 · Fachbeitrag aus PFB · Betriebsprüfung
Der BFH hat zwar bestätigt, dass eine Außenprüfung bei einem Berufsgeheimnisträger zulässig ist (BFH 30.6.23, VIII B 13/22). Doch das FA muss bei der Prüfung Rücksicht nehmen. So hat das FG Berlin-Brandenburg (27.2.23, 7 K 7160/21) entschieden, dass der Prüfer einen Rechtsanwalt im Voraus über seine Absicht informieren muss, Kontrollmaterial weiterzuleiten. Wenn er dies versäumt, führt dies zu einem Verwertungsverbot. Das auswertende FA muss nachweisen, dass der Prüfer seine ...
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19.10.2023 · Nachricht aus PFB · November 2023
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
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16.10.2023 · Nachricht aus PFB · Steuermodell (oder noch nicht?)
Arbeitnehmer, die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung aufwenden, können die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Erstattungen des Arbeitgebers mindern die abziehbaren Werbungskosten. Die Leistungen des Arbeitgebers führen aber nicht – zusätzlich – zu Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaßnahmen in seinem ganz über-wiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden (R 19.7 Abs. 2 LStR). Diese in den Lohnsteuer-Richtlinien verankerte Aussage wurde in ein ...
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13.10.2023 · Nachricht aus PFB · Doppelbesteuerung von Renten
Der BFH (30.8.23, X B 58/23, Beschluss) weist darauf hin, dass eine mögliche Doppelbesteuerung von Hinterbliebenenrenten, also auch von Witwen- oder Witwerrenten berufsständischer Versorgungswerke, nicht vom aktuellen Vorläufigkeitsvermerk in den Einkommensteuerbescheiden umfasst ist. Entsprechende Bescheide müssen also mittels Einspruch angefochten werden.
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09.10.2023 · Nachricht aus PFB · Abgabenordnung
Das FG Münster (14.8.23, 8 K 294/23 E, Urteil; Rev. BFH IX R 20/23) hat entschieden, dass ein Steuerbescheid bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden kann, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.
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