01.12.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung
Unechte Factoringleistungen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit
| Die im Rahmen eines Vorfinanzierungsvertragsmodells erbrachten Leistungen stellen eine einheitliche steuerpflichtige Leistung dar. Die Vorfinanzierungsgebühr ist nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG befreit (FG München 31.8.16, 3 K 874/14, Rev. BFH V R 53/16). |
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