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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Medizinisch indizierte Leistungen einer Schönheitsklinik

    von StB Janine Peine, Wolfenbüttel, www.schmidt-kosanke.de

    Sachverhalt

    Die Klägerin ist Ärztin und betreibt eine Fachklinik für plastische und kosmetische Chirurgie. Neben Schönheitsoperationen werden auch medizinisch indizierte Heilbehandlungen erbracht. Eine Steuerbefreiung liegt jedoch weder nach nationalem noch nach Unionsrecht vor.

     

    Anmerkungen

    Heilbehandlungen der Humanmedizin sind über Art. 132 MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Über § 4 Nr. 14 UStG wird diese Norm in nationales Recht umgesetzt. Dieses erfolgt über drei Unterpunkte:

    • Buchst. a: Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten, Hebammen oder Angehöriger ähnlicher Berufe

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