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  • 26.06.2014 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Wem gehört nach der Gesellschaftertrennung die Domain der Gemeinschaftspraxis?

    | Der aus einer GbR ausscheidende Gesellschafter ist zur Übertragung der Domainrechte auf die Gemeinschaftspraxis verpflichtet, wenn er die Registrierung der Domain in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gemeinschaftspraxis vorgenommen hat, die Internetpräsenz nur für deren Zwecke genutzt wurde und die Gemeinschaftspraxis die laufenden Registrierungskosten gezahlt hat (OLG Brandenburg 12.2.14, Az. 7 U 159/13). |

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