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  • 18.08.2014 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Verstoß gegen Schlichtungsklausel führt zur Unzulässigkeit der Klage

    | Gibt es eine vertragliche Schlichtungsklausel unter Gesellschaftern, muss zunächst der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen werden, bevor eine Partei den Klageweg beschreiten kann (OLG Frankfurt 6.5.14, 5 U 116/13). |

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