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  • 17.05.2018 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Einnahmen eines Arztes für die Betreuung von PJlern sind nicht gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei!

    | Für Vergütungen, die eine Universität niedergelassenen Ärzten für die praktische Ausbildung von PJlern zahlt, kann die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 26 EStG (‚Übungsleiter-Pauschale‘) nicht beansprucht werden. Die praktische Ausbildung lässt sich nicht hinreichend von der Haupttätigkeit trennen, weshalb es an der erforderlichen Nebentätigkeit fehlt (FG Schleswig-Holstein 7.3.18, 2 K 174/17). |

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