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  • 01.01.2007 | Praxisbewertung

    Zur Bewertung von (Zahn)Arztpraxen

    von Dipl. Volksw. Katja Nies, Köln

    Die allgemeinen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren bei der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend verschlechtert. Diese Entwicklung hat auch ihre Spuren in der Beratungspraxis bei der Bewertung einer (Zahn)Arztpraxis hinterlassen. Berater erkennen hier immer mehr die Notwendigkeit, auch betriebswirtschaftliche Faktoren im Bewertungsprozess zu berücksichtigen. Die modifizierte Ertragswertmethode bietet sich dabei als ein geeignetes Bewertungsverfahren an. Der folgende Beitrag erläutert die Kernaussagen dieser Methode. 

    1. Betriebswirtschaftlicher Blickwinkel

    Aus Sicht der Betriebswirtschaftslehre kann eine (Zahn)Arztpraxis in fünf spezielle Perspektiven eingeordnet werden. Jede der fünf Perspektiven eröffnet dabei den Blick auf betriebliche Besonderheiten, die ein Berater bei der Bewertung berücksichtigen muss (Merk, Wettbewerbsorientiertes Management von Arztpraxen, 1999): 

     

    • Perspektive Dienstleistungsbetrieb,
    • Perspektive freiberuflich geführter Betrieb,
    • Perspektive öffentlich gebundener Betrieb,
    • Perspektive Mittel- und Kleinbetrieb sowie
    • Perspektive Medizin- oder Gesundheitsbetrieb.

     

    Für die Bewertung einer Arztpraxis sind die wissenschaftlichen Basiserkenntnisse zugrunde zu legen, die innerhalb der Unternehmensbewertung entwickelt worden sind. So ist der Wert eines Unternehmens ausschließlich aus seiner Fähigkeit abzuleiten, zukünftige finanzielle Überschüsse für die Unternehmenseigner zu erzielen („Zukunftserfolgswert“). Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich danach unter der Voraussetzung rein finanzieller Ziele grundsätzlich durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Für den Fall, dass der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben, den Fortführungswert übersteigt, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht. 

    2. Kernaussagen des IDW S 1

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in dem IDW Standard „IDW S 1“ die Grundlagen der Bewertungslehre zusammengefasst und den Praktikern einen „Leitfaden“ an die Hand gegeben, mit dessen Hilfe Bewertungen durchgeführt bzw. unternehmens- und branchenspezifische Bewertungsregeln erstellt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht immer alle im IDW S 1 aufgeführten Bestimmungen anwendbar sind. Nachfolgend werden die Kernaussagen dieses Standards dargestellt: 

    • Unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele bestimmt sich der Unternehmenswert durch denBarwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse (Erträge) an die Unternehmenseigner.

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