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  • 01.02.2005 | Gesundheitsreform

    Ertragskraft von Zahnarztpraxen

    von Dr. D. Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen und Dipl.-Volksw. Katja Nies, beide Köln

    In den letzten Jahren haben die zahlreichen Veränderungen im Deutschen Gesundheitswesen die wirtschaftliche Basis der Zahnarztpraxen meist nachteilig beeinflusst. Für die Zukunft sind weitere einschneidende Änderungen bereits beschlossen oder geplant, die Einfluss auf die Ertragskraft von Zahnarztpraxen haben werden. Im folgenden Beitrag werden die wichtig-sten Veränderungen in der „Zahnärztelandschaft“ dargestellt und – soweit möglich – hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Praxisertrag eingeschätzt. 

    1. Neufassung des Bema

    Seit dem 1.1.04 gilt für gesetzlich versicherte Patienten die neue Bema (einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen). Seine Auswirkungen auf die einzelne Praxis hängen stark von der therapeutischen Ausrichtung der Praxis ab: Während z.B. Praxen mit hohem (Kassen-)Anteil an konservierend-chirurgischen Leistungen mit leichten Umsatzsteigerungen rechnen können, müssen Praxen mit hohen Anteilen an prothetischen oder parodontologischen Behandlungen mit Umsatzeinbußen rechnen. 

     

    Hinweis: Kieferorthopäden verzeichnen bei Kassenpatienten bislang deutliche Umsatzeinbußen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der KZV Nordrhein (kassenzahnärztliche Vereinigung) lagen die Umsatzeinbußen im Leistungssektor Kieferorthopädie im Jahr 2004 bei fast 20 v.H. 

    2. Praxisgebühr

    Auf Grund der Praxisgebühr sind im Bereich der KZV Nordrhein die Patientenzahlen um durchschnittlich ca. 10 v.H. zurückgegangen. Ob diese Absenkung dauerhaft ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Der Rückgang der Patienten – in Bezug auf die vereinnahmten Kassenhonorare –trifft vor allem diejenigen Praxen, deren Umsätze pro Patient so gering sind, dass sie das 2004 (vorläufig) zur Verfügung stehende Punktekontingent pro Behandlungsfall nicht ausschöpfen können. Das Punktekontingent pro Behandlungsfall errechnet sich – vereinfacht ausgedrückt – aus dem Verhältnis zwischen Gesamtpunktzahl (Budget) und der zur Verfügung stehenden Gesamtzahl der Behandlungsfälle. 

     

    Praxisgebühr verursacht Kosten

    Sofern die Erhebung der Praxisgebühr pro Patient einen Zeitaufwand von durchschnittlich vier Minuten erfordert und eine Praxis 500 Patienten pro Quartal behandelt, wäre eine Helferin einen knappen Monat pro Jahr mit nichts anderem beschäftigt, als Geld für die Krankenkassen einzutreiben. Die „kalkulatorischen“ Kosten der „Praxisgebühr“ beliefen sich dann auf ca. 2.000 bis 3.000 EUR pro Jahr. 

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