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  • 01.07.2007 | Gesetzgebung

    Änderungen bei der Unternehmensteuerreform

    Der Bundestag hat am 25.5.07 das Unternehmensteuergesetz 2008 verabschiedet und gegenüber dem Regierungsentwurf noch einige Regelungen geändert. Nachfolgend werden die für Freiberufler wichtigsten Änderungen aufgezeigt.

     

    1. Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Die Grenze erhöht sich nun für die Sofortabschreibung von 100 auf 150 EUR. Insoweit ist keine Investitionszulage möglich. Bei Nettopreisen zwischen 101 und 1.000 EUR ist ein neuartiger Abschreibungspool zu bilden. Dabei wird die Summe aller Zugänge eines Wirtschaftsjahres erfasst und der jahrgangsweise gebildete Sammelposten einheitlich und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Daran ändert sich auch nichts, wenn einzelne Wirtschaftsgüter des Pools veräußert oder entnommen werden. Für die Überschusseinkunftsarten bleibt der bisherige Höchstbetrag von 410 EUR. 

     

    2. Abschreibung nach § 7g EStG

    Die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des neuen Investitionsabzugsbetrags wird auf 235.000 EUR angehoben. Für geplante Investitionen verlängert sich der Ansparzeitraum auf drei Jahre. Zudem muss das jeweilige Wirtschaftsgut nicht mehr individuell genau bezeichnet werden. Ausreichend ist die Nennung der Funktion des Investitionsguts. Die gewinnmindernde Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um bis zu 40 v.H. darf nicht höher sein als der tatsächlich in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag, der gleichzeitig gewinn-erhöhend aufgelöst wird. Die neuen Abschreibungsregeln sollen bereits im Investitionsjahr 2008 gelten. 

     

    3. Reichensteuer

    Die Reichensteuer von 45 v.H. bei Einkommen oberhalb von 250.000 EUR gilt ab 2008 neben den Überschuss- auch für die Gewinneinkünfte, da § 32c EStG nur bis 2007 angewendet wird.