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  • 22.03.2011 | Freiberufler-GmbH & Co. KG

    Gewerbliche Einkünfte wegen der Komplementär-GmbH

    von RiFG Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH & Co. KG erzielt selbst dann gewerbliche Einkünfte, wenn sie ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ausübt und die Komplementär-GmbH von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist (FG Düsseldorf 12.8.10, 12 K 2384/08 G, Rev. BFH VIII R 42/10).

     

    Sachverhalt

    Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG wurde in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Die Komplementäre wurden geschäftsführende Kommanditisten, eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-GmbH Komplementärin. Die Funktion der GmbH war auf die Haftungsübernahme beschränkt, sie  

     

    • war nicht am Kapital, Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt,
    • erhielt lediglich eine Haftungsvergütung,
    • trat weder werbend am Markt auf noch hatte sie Umsätze,
    • war von der Geschäftsführung ausgeschlossen,
    • hatte keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der KG.

     

    Das FA stufte die Einkünfte als gewerblich ein. Das FG Düsseldorf gab ihm Recht.  

     

    Anmerkungen

    Karrierechancen

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