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  • 22.06.2017 · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Falsche Kontenzuordnung kann zu Korrektur nach § 129 AO führen

    | Wird ein Sachkonto durch eine versehentliche Falschzuordnung offensichtlich nicht als Aufwandskonto, sondern als Bestandskonto geführt, ist eine Änderung nach § 129 AO möglich (FG Köln 30.03.17, 15 K 3280/15). |

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