Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Landgericht Mönchengladbach

    Zahnarzt haftet, wenn er nicht über die Folgen des Unterlassens einer gebotenen Behandlung aufklärt

    | Das Landgericht Mönchengladbach hat entschieden ( Urteil vom 7. Januar 2015, Az. 4 S 74/14 ): Klärt ein Zahnarzt einen Patienten nicht hinreichend über die Konsequenzen auf, die das Unterlassen einer gebotenen Behandlung nach sich ziehen kann, haftet er für mögliche Folgen. |

     

    Im Urteilsfall ging es um eine Wurzelkanalbehandlung. Laut dem Sachverständigen lag ein Befund an Zahn 34 vor, der eine apicale Aufhellung aufwies. Der Zahn 34 hätte seinen Ausführungen zufolge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erhalten werden können, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine endodontische Behandlung durchgeführt worden wäre.

     

    Das Landgericht Mönchengladbach entschied, dass der Zahnarzt die Patientin unzureichend über die Folgen der notwendigen Wurzelkanalbehandlung aufgeklärt hatte. Zwar hatte er eine Behandlung empfohlen. Die Patientin wollte aber noch warten. Dies war so in der Patientenakte dokumentiert. Das Gericht entschied jedoch, dass dies den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung nicht genügt. Der Zahnarzt hätte die Patientin umfassend über die möglichen Folgen aufklären und dies entsprechend dokumentieren müssen. Dazu heißt es im Urteil:

     

    „Erst bei hinreichender, umfassender, sich auf die Folgen des Unterbleibens der Behandlung erstreckender Aufklärung kann sich der Patient - auch bei scheinbaren Routineeingriffen wie einer Wurzelkanalbehandlung - ein genaues Bild über die Folgen des Zuwartens machen. Erfolgt eine Aufklärung nicht, was bei unterbliebener Dokumentation vermutet wird, ergibt sich hieraus die Pflichtverletzung, die zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.“

    Quelle: ID 44511979