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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Unterschied zwischen freier Vereinbarung und Analogberechnung

    Unterschied zwischen freier Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 und Analogberechnung nach § 6 Abs. 2 der GOZ

    | Obwohl die GOZ schon seit 1988 Grundlage unserer Berechnungen ist, gibt es dennoch immer wieder Schwierigkeiten bei der Einschätzung, ob eine erbrachte Leistung nun mit einem Festbetrag nach § 2 Abs. 3 oder entsprechend einer artgleichen Leistungsnummer aus dem Gebührenverzeichnis nach § 6 Abs. 2 zu berechnen ist. Bei beiden Varianten ist Voraussetzung, dass die erbrachte Leistung nicht im Leistungstext der GOZ bzw. GOÄ zu finden ist. Es handelt sich demnach um Behandlungsmethoden, die entweder - obwohl bereits bekannt - nicht in die Gebührenordnungen aufgenommen worden sind oder aber um neu entwickelte Leistungen. |