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  • 01.11.2005 | Privatliquidation

    Checkliste zur Privatliquidation: Verschenken Sie kein Honorar, das Ihnen zusteht!

    Immer wieder wird bei der Privatliquidation bares Geld verschenkt, weil wichtige Abrechnungsprinzipien nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Zum Teil werden Abrechnungsmöglichkeiten einfach vergessen, zum Teil sind sie gar nicht bekannt. Die nachfolgende Checkliste soll gewährleisten, dass Sie möglichst ohne Abstriche das Honorar erhalten, das Ihnen zusteht. Dabei haben wir uns auf allgemeine Punkte und die wichtigsten Fakten der konservierend-chirurgischen und prothetischen Behandlung beschränkt. Spezialisierungen im Rahmen der Parodontologie, Implantologie etc. würden den Rahmen eines solchen Grundsatz-Beitrages sprengen. Diese Aspekte werden wir im Rahmen unserer Berichterstattung demnächst ebenfalls in „Privatliquidation aktuell“ aufgreifen.  

     

    Dem Charakter einer Checkliste entsprechend haben wir auf die ausführliche Erklärung der Berechnungen verzichtet. Die Erläuterung von Detailfragen finden Sie in unserer Berichterstattung sowie auf unserer CD-ROM.  

    Name, Anschrift und Rechnungsadressat korrekt?

    In den meisten Praxen wird bei Privatpatienten die Karte der Versicherung nicht eingelesen, die Angaben zur Person werden in der Regel manuell in den PC übertragen. Aus diesem Grunde passiert es immer wieder, dass Änderungen bezüglich der Adresse nur auf der Karteikarte vermerkt werden, im Laufe eines hektischen Praxistages allerdings vergessen wird, dies auch im PC zu aktualisieren. Um so ärgerlicher ist es, wenn die Rechnung zurückkommt und dadurch weiterer Verwaltungsaufwand sowie Kosten entstehen.  

     

    Bei minderjährigen Privatpatienten besteht oft Unsicherheit, an wen die Rechnung adressiert sein soll oder muss. Hier ist die allgemeine Praxis dahingehend, dass die Rechnung auf den Patienten ausgestellt wird. Dies ist so lange in Ordnung, wie diese auch beglichen wird. Tatsächlich wird die Honorarforderung aber erst fällig, wenn die Rechnung an den eigentlichen Vertragspartner des Zahnarztes geschickt wird. Hinweis: Einen ausführlichen Beitrag zur korrekten Rechnungsstellung bei minderjährigen Patienten lesen Sie in der nächsten Ausgabe von „Privatliquidation aktuell“.  

    Sind Vereinbarungen ordnungsgemäß unterschrieben?