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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 21

    Behauptung, GOZ-Nr. 517 könne im Zusammenhang mit einer reinen Kronenversorgung nicht berechnet werden

    | Immer wieder kommt es zwischen Zahnarzt bzw. Patient und privaten Kostenerstattern zum Streit über die Berechenbarkeit der GOZ-Nr. 517 im Zusammenhang mit der Anfertigung von Kronen. Die Leistungslegende der Nr. 517 lautet: „Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern oder spezielle Abformung zur Remontage, je Kiefer.“ |