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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 19

    Behauptung, GOZ-Nr. 307 könne im Zusammenhang mit anderen Leistungen nicht berechnet werden

    | Bei kaum einer anderen häufig berechneten Gebührenziffer kommt es so oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Kostenerstatter und Patient bzw. dessen Zahnarzt wie bei der GOZ-Nr. 307 (Excision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe als selbstständige Leistung). Dabei ist es nicht die Leistung „Excision“ an sich, die von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in Frage gestellt wird, sondern vielmehr der Zusatz „ ... als selbstständige Leistung“, den sie häufig falsch - nämlich so, als hieße es „ ... als einzige Leistung“ - interpretieren. |