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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 16

    Antwort auf die Behauptung, bei der Berechnung von Laborleistungen sei die BEB nicht anwendbar

    | Gemäß § 9 GOZ kann ein Zahnarzt neben den für die einzelnen Leistungen vorgesehenen Gebühren auch die ihm tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnen, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses bereits mit den Gebühren abgegolten sind. |