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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Musterschreiben an private Kostenerstatter, Teil 1

    Behauptung, GOZ-Nrn. 405 und 407 seien in derselben Sitzung für denselben Zahn nicht berechnungsfähig

    | Obwohl es sich bei den zahnärztlichen Maßnahmen nach den GOZ-Nrn. 405 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn) und 407 (Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn) um voneinander unabhängige Leistungen handelt, die durchaus an ein und demselben Zahn in derselben Sitzung anfallen können, kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen die Nebeneinanderabrechnung monieren und sich weigern, die Kosten zu erstatten. |