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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Wie zählt eine bereits vorhandene Brücke?

    Frage: „Ein Patient hat eine intakte Frontzahnbrücke zum Ersatz der Zähne 12 und 22. Jetzt sollen die inzwischen extrahierten Zähne 15, 16 und 24, 26 ebenfalls durch Brücken ersetzt werden. Damit wären dann aber insgesamt mehr als vier fehlende Zähne in einem Kiefer durch Brücken ersetzt. Trifft es zu, dass der Patient deshalb nur den Zuschuss 3.1 bekommt?“  

     

    Antwort: Nein, da bereits vorhandener festsitzender Zahnersatz natürlichen Zähnen gleichgestellt wird, spielt die Frontzahnbrücke bei der Ermittlung der Gesamtzahl der durch Brücken ersetzten Zähne keine Rolle. Da also nur noch die vier fehlenden Seitenzähne zählen, fallen die entsprechenden Festzuschüsse für die Brücke an.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 17 | ID 88837