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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Krankenkasse weicht beim Festzuschuss von der Vorausberechnung des Zahnarztes ab – was tun?

    Frage: „Wie soll sich der Zahnarzt verhalten, wenn eine Krankenkasse die Festzuschüsse höher oder niedriger festlegt als im Heil- und Kostenplan angegeben? Soll er das akzeptieren, auch wenn es aus seiner Sicht falsch ist? Könnte die KZV die Entscheidung der Kasse im Nachhinein korrigieren und der Patient müsste womöglich einen höheren Eigenaneil zahlen?“  

     

    Antwort: Anspruchsteller hinsichtlich des Festzuschusses ist der Patient. Wenn die Krankenkasse den Zuschuss abweichend – insbesondere zu niedrig – festsetzt, empfiehlt es sich, dass der Zahnarzt den Patienten darauf aufmerksam macht und ihm anheimstellt, eine Überprüfung durch die Kasse zu veranlassen. Inwieweit der Patient dies auch macht, wenn zu seinen Gunsten ein zu hoher Betrag von der Krankenkasse ausgerechnet wurde, sollte ihm überlassen bleiben; zur eigenen Sicherheit kann der Zahnarzt aber darauf hinweisen. Von einer Kontaktaufnahme bzw. Verhandlungen – insbesondere hinter dem Rücken des Patienten – mit der Krankenkasse ist dringend abzuraten, sofern nicht zum Beispiel Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten vorliegen. Eine Korrektur des festgesetzten Festzuschussbetrages durch die KZV dürfte nicht möglich sein, da es sich insoweit um einen Verwaltungsakt der Krankenkasse und nicht der KZV handelt.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 17 | ID 88838