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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Inlaybrücke – welcher Festzuschuss?

    Frage: „In einem weitgehend kariesfreien Gebiss soll der nicht angelegte Zahn 45 (nach Extraktion des persistierenden 85) durch eine Inlaybrücke ersetzt werden. Wie ist dies abzurechnen, welche Zuschüsse fallen an?“  

     

    Antwort: Da es sich um eine gleichartige Versorgung handelt, erfolgt die Berechnung nach GOZ unter folgenden Ziffern: 2 x 512, 1 x 514, 2 x 501, 1 x 507. An Zuschüssen fallen gemäß dem Befund „Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn“ die Nummer 2.1 und für den Zahn 44 zusätzlich die Nummer 2.7 an.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 18 | ID 88841