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  • · Fachbeitrag · Kieferorthopädie

    So rechnen Sie die kieferorthopädische Schienen- bzw. Aligner-Therapie richtig ab!

    von Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

    | Nach einer primären Bisseinstellung ist eine kieferorthopädische Behandlung oft der Schritt zum richtigen Biss. Viele Patienten entscheiden sich für eine Behandlungsvariante mit durchsichtigen Schienensystemen. Da sich hier einige Vorteile wie z. B. eine einfachere Mundhygiene, eine höhere Lebensqualität und keine optische Veränderung durch Brackets und Bänder vereinen, entscheiden sich inzwischen auch viele Eltern bei der Auswahl für ihr Kind für ein Schienensystem (Behandlung mit Alignern). In diesem Beitrag werden die Vorgehensweise und die Abrechnung aufgezeigt. |

    Wie funktioniert eine Schienen- bzw. Aligner-Therapie?

    Gut nachvollziehbar erläutert dies die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) im Januar 2004: (auszugsweise) „Das Konzept umfasst folgende Arbeitsschritte: Die mit einem additionsvernetzten Silikon erstellten Kieferabformungen werden gescannt. Auf der Basis des Dysgnathiebefundes erfolgt nach Vorgabe des Behandlers eine computergestützte dreidimensionale Simulation der gewünschten Zahnbewegungen. Mithilfe eines präzisen Stereolithographieverfahrens wird eine Serie von transparenten Kunststoffschienen (Alignern) gefertigt, mit denen die Zahnstellungen in kleinen Schritten korrigiert werden können. Im Normalfall wird eine Schiene 14 Tage lang getragen, ehe die nächste eingesetzt wird. Für einfache Zahnstellungskorrekturen werden 15 bis 30 Aligner benötigt, für umfangreiche und komplexe Zahnbewegungen (z. B. Zahnextraktion) liegt die Anzahl der Schienen zwischen 30 und 60, in Einzelfällen sogar darüber hinaus.“ Meist werden bei einigen Anbietern auch Attachments erforderlich, die auf die berechneten und im Behandlungsplan markierten Zähne adhäsiv zu befestigen sind.

    Vorgehensweise und Abrechnung

    Grundsätzlich ist die kieferorthopädische Schienen-/Aligner-Therapie privat zu liquidieren, weil im BEMA die unsichtbare Zahnkorrektur nicht enthalten ist. PKV-Patienten können eventuell Erstattungen erwarten. Hier ist keine verbindliche Auskunft möglich. Im Vorfeld sollte anhand von Diagnostik-Modellen und Röntgenbildern auf einem kieferorthopädischen Beiblatt zum Heil- und Kostenplan (HKP) festgehalten werden, warum und wie die Therapie stattfinden soll. Es empfiehlt sich, dieses Beiblatt in der zahnärztlichen Software anzulegen, dann zu individualisieren und dem HKP generell anzufügen - dies erspart zumeist einen Zwischenschritt in Form zeitintensiver Auseinandersetzung mit von privaten Versicherern zugesandten Formularen.

     

    Für uns ist die Therapie mit Schienen/Alignern grundsätzlich wie eine Kieferorthopädie nach GOZ abzurechnen. Abrechnungsempfehlungen geben alle Anbieter Ihren Kunden gern vor, jedoch sollte hier genau geprüft werden: Was tun wir wirklich? Was bringen wir individuell kalkuliert für unsere Praxis in Ansatz? Gibt es Behandlungsmaßnahmen, die analog zu berechnen sind? Auch wenn anfangs noch Erfahrungswerte mit Vorgaben verglichen und eventuell noch in unseren Komplexen und Vorgaben geändert werden müssen (z. B. die Menge der Attachments, die voraussichtliche Menge der zu erwartenden approximalen Schmelzreduktionen etc.): Nach mehreren Fällen sitzen wir relativ sicher im Sattel. Selbstverständlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass jeder Fall individuell ist. Ein probates Mittel ist immer eine Mischkalkulation.

     

    Wo am Anfang mittels der eingereichten Abdrücke und Fotos diese vom Anbieter bewertet, bemessen und schließlich in einen konkreten Therapievorschlag münden, stehen wir schon längst hinter einem erstellten HKP mit der Zusage, diesen mit geringen Abweichungen einzuhalten. Ein im persönlichen Gespräch übergebener HKP klärt nicht nur über die zu erwartenden Kosten auf, sondern auch über eventuell mögliche Abweichungen im Zuge der Behandlung. Wichtig ist auch, über den zu erwartenden Zeitraum zu informieren und mit anzugeben, wann welche Kosten in etwa anfallen werden. Viele Behandler vierteln oder halbieren die Kernpositionen nach den GOZ-Nrn. 6030/6040/6050 nebst 6060/6070/6080 und/oder setzen bei Erwachsenen die Nr. 6090 mit Abschlägen an. Auch über Folgekosten - wie z. B. bei den im Anschluss an die kieferorthopädische Kerntherapie ratsamen Retainern - ist der Patient mit dem Ziel einer Kostentransparenz aufzuklären. Insgesamt hat er sich auf einen längeren Zeitraum und mehrere Rechnungen einzustellen.

     

    Die folgende Übersicht enthält mögliche Positionen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Schienen- bzw. Alignersystemen.

     

    • Mögliche Positionen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Schienen-/ Alignersystemen
    Sitzungsnummer
    Behandlungsschritt
    GOZ-/GOÄ-Position
    Material-/Laborkosten
    Bemerkung/Beschreibung

    Eingehende Untersuchung/Erstgespräch

    0010/Ä1

    Feststellen der Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Einstellung

    Röntgendiagnostik

    Ä5000 ff

    Folgesitzung

    Beratung/en

    Ä3

    Vertiefung des Gesprächsinhalts

    Untersuchungen

    Ä6

    Ä5

    Weiterführende Untersuchung anhand des individuellen Problems

    6190

    Kombinierbarkeit beachten!

    Belehrendes Gespräch zur Beseitigung schädlicher Gewohnheiten und Dysfunktionen

    Diagnostik

    6000

    BEB 0706 x 6

    Foto- oder Videodokumentation

    0060

    BEB 0010 x 2

    BEB 0401 x 1

    BEB 0601 x 1

    BEB 0732 x 3

    Abformmaterial

    Modell aus Hartgips

    Montage des Modellpaares im Fixator

    Okklusal bezogenes Trimmen des Modellpaares

    Desinfektion Eingang/Ausgang

    6010

    8000ff

    Evtl. Bissmaterial

    sofern erforderlich

    Heil- und Kostenplan

    0040 x 2

    Evtl. Beratung Ä1

    1 x Kerntherapie, 1 x Anschluss-Retainer

    Sitzung zur Abformung

    PZR zur Vorbereitung

    der Abdrucknahme

    1040

    Für die Wiedergabe dienlich, der Anbieter erhält unverfälschte Angaben

    Abdrucknahme zum Versand

    5170

    BEB 1007 x 2

    BEB 0732 x 2

    Abformmaterial

    Beim Anbieter findet aufgrund dieser eingereichten Unterlagen, kombiniert mit den Fotos und Behandlerangaben über das gewünschte Ergebnis, der Scan und die Bekanntgabe des zu erwartenden Umfangs (Anzahl der Schienen, Tragedauer, Maßnahmen (z. B. ASR = Approximale Schmelzreduktion) statt.

    Einsetzen der Schienen/Aligner

    Kernpositionen beim Einsetzen der Schienen/Aligner

    Erwachsene/Kinder:

    6030/6040/6050

    Fremdlaborkosten!

    Je nach Schwierigkeitsgrad der Einstellung!

    (nach den Regularien der GOZ)

    zzgl. bei Erwachsenen: 6090

    zzgl. bei Kindern: 6060/6070/6080

    Die Zuordnung erfolgt korrespondierend mit dem Ansatz der Kernposition nach den Nrn. 6030 bis 6050: 6030 = 6060, 6040 = 6070, 6050 = 6080.

    2030 je FZB/KH

    6100 je Attachment

    2197 je Attachment

    auch mehrfach je Zahn

    auch mehrfach je Zahn

    2000 je vestibulärer Versiegelung

    1020 je Sitzung

    Direkt vor dem Einsetzen vornehmen

    4060

    Weitere Kontrollen/weitere Maßnahmen bei Schienen- bzw. Alignerwechsel

    Regelmäßig

    Im Vier-Jahres-Zeitraum mit den Kernpositionen nach Nrn. 6030 bis 6050 abgegolten!

    0010, 1040, 4060 in Folgesitzung, 1020, 8100, 4040, 4030

    Individuelle Festlegung der Intervalle

    Je nach Behandlungsplanung ggf. erforderlich

    Approximale Schmelzreduktion, z. B. 2030a

    Vorschlag für die analoge Berechnung einer approximalen Schmelzreduktion

    6110 je Attachment

    Entfernung des vorhandenen Attachments

    6100 je Attachment

    2197 je Attachment

    2000 je vest. Versiegelung

    1020 je Sitzung

    neues Attachment kleben

    auch mehrfach je Zahn

    auch mehrfach je Zahn

    Mögliche Reevaluierungen/weitere Durchgänge

    Fotogr. Dokumentation

    6000

    BEB 0706 x 6

    Diagnostik-Modelle

    0060

    6010

    BEB 0706 x 6

    BEB 0010 x 2

    BEB 0401 x 1

    BEB 0601 x 1

    BEB 0732 x 3

    Abformmaterial

    Abformungen zum Einschicken

    5170

    BEB 1007 x 2

    BEB 0732 x 2

    Abformmaterial

    1040

    Einkleben der Attachments/Aushändigung neuer Schienen

    Attachments können nötig werden, um einen Zahn räumlich zu bewegen, also nicht nur zweidimensional zu kippen. Die Schienenbewegung wird durch sie verstärkt.

    4060

    6110

    Entfernung der vorhandenen Attachments

    6100 je Attachment

    2197 je Attachment

    2000 je vest. Vers.

    1020 je Sitzung

    Kleben/Befestigen der neuen Attachments

    auch mehrfach je Zahn

    auch mehrfach je Zahn

    Approximale Schmelzreduktion, z. B. 2030a

    Vorschlag für die analoge Berechnung einer approximalen Schmelzreduktion

    Weitere Kontrollen/weitere Maßnahmen bei Schienen- bzw. Alignerwechsel

    Regelmäßig

    Im Vier-Jahres-Zeitraum mit den Kernpositionen nach Nrn. 6030 bis 6050 abgegolten!

    0010, 1040, 4060 in Folgesitzung, 1020,

    8100, 4040, 4030

    Individuelle Festlegung der Intervalle

    Je nach Behandlungsplanung erforderlich

    Approximale Schmelzreduktion, z. B. 2030a

    Vorschlag für die analoge Berechnung einer approximalen Schmelzreduktion

    6110 je Attachment

    Entfernung des vorhandenen Attachments

    6100 je Attachment

    2197 je Attachment

    2000 je vest. Vers.

    1020 je Sitzung

    neues Attachment kleben

    auch mehrfach je Zahn

    auch mehrfach je Zahn

    Ende der Kerntherapie

    Fotogr. Dokumentation

    6000

    BEB 0706 x 6

    Der Behandler muss nun gut reevaluieren: Ist die Therapie zielführend verlaufen? Ein Abgleich mit den Behandlungsunterlagen des Anbieters (Computer Simulation), kombiniert mit neuen Situationsmodellen und fotografischer Dokumentation und Auswertung, ist erforderlich, ebenso die Befragung des Behandelten. Sollte hier noch einmal Handlungsbedarf entstehen, so bieten viele Anbieter ein kostenfreies Refinement an. Somit kann es erforderlich werden, noch einmal Behandlungsunterlagen wie Abformungen einzureichen und in eine „weitere Runde“ zu starten. Die zu Anfang angesetzten Kernpositionen 6030 bis 6050 decken dieses Refinement mit ab.

    Diagnostik-Modelle

    0060

    6010

    BEB 0706 x 6

    BEB 0010 x 2

    BEB 0401 x 1

    BEB 0601 x 1

    BEB 0732 x 3

    Abformmaterial

    Abformungen zum Einschicken

    5170

    BEB 1007 x 2

    BEB 0732 x 2

    Abformmaterial

    Entfernung Attachments

    6110

    1040

    Anschluss-Retainer

    5170

    BEB 1007 x 2

    BEB 0732 x 2

    Die Tragedauer der Retainer kann selten korrekt vorausgesagt werden. Die Patienten sollten die Schienen gut pflegen und weiterhin konsequent tragen.

    6230

    Fremdlaborkosten

    Ggf. weitere Kontrollen außerhalb der Frist

    6210

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2016 | Seite 15 | ID 44114539