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  • 01.12.2001 · Fachbeitrag · Implantologie, Teil 2

    Umsetzung der Ausnahme-Indikationen bei Suprakonstruktionen: Atrophierter zahnloser Unterkiefer

    | In „Privatliquidation aktuell“ Nr. 11/2001 haben wir auf den Seiten 4 bis 6 über die praktische Umsetzung der Ausnahme-Indikationen mit den neuen BEMA-Positionen für Suprakonstruktionen bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken berichtet. Im folgenden Beispiel zeigen wir die Umsetzung bei atrophiertem zahnlosen Kiefer auf. Die Ausnahme-Indikation für diese Suprakonstruktionen im BEMA nach § 30 Abs. 1 Satz 5 ist: |