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  • 01.06.2005 | Gesundheitsreform

    Private Zusatzversicherung für Zahnersatz ab dem 1. Juli nicht erforderlich!

    Zum 1. Juli 2005 tritt eine weitere Stufe der Gesundheitsreform in Kraft: Ab diesem Zeitpunkt werden die Beiträge für Zahnersatz und Krankengeld nicht mehr je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten selbst, sondern allein vom Versicherten bezahlt. Die ursprünglich bereits zum 1. Januar 2005 geplante private Versicherung des Zahnersatzes wurde bereits vor dem In-Kraft-Treten wieder aus dem Gesetz gestrichen. Dies ist vielen GKV-Patienten nicht bekannt und daher fragen sie in der Praxis häufig nach, welche private Versicherung sie jetzt abschließen sollen.  

     

    Im Prinzip gibt es für Ihre Patienten keinen Handlungsbedarf: Die erhöhten Beiträge werden den Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Zwar wurden die Kassen verpflichtet, den Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken, jedoch gleicht dies unter dem Strich den erhöhten Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer nicht aus. Dazu folgendes Beispiel:  

     

    Bei einem Beitragssatz von 14 Prozent beträgt der Beitrag 140 Euro je 1.000 Euro Bruttoeinkommen. Bisher zahlten Arbeitgeber und -nehmer je die Hälfte, also 70 Euro. Nun fällt der Beitrag auf 13,1 Prozent (0,9 Prozent gesetzlich verordnete Beitragssenkung), also auf 131 Euro. Davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 65,5o Euro. Allerdings muss der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 Prozent Sonderbeitrag zahlen, also 9 Euro. Abgezogen werden ihm somit von 1.000 Euro Bruttoeinkommen insgesamt 74,50 Euro. Damit steigt der Beitragssatz des Versicherten von ursprünglich 7 auf 7,45 Prozent, der des Arbeitgebers sinkt von 7 auf 6,5 Prozent.