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  • 03.12.2010 | FAL/FTL

    Fehler bei Abrechnung der GOZ-Nrn. 800 ff.

    Die Abrechnung von funktionsanalytischen und -therapeutischen Maßnahmen bereitet oft Schwierigkeiten. Im Rahmen unseres Leserforums befassen wir uns heute mit einem besonders typischen Fehler. Ein Kostenträger verweigerte die vollständige Erstattung folgender Liquidation:  

     

    Die Originalliquidation

    Datum  

    Zahn  

    Anzahl  

    GOZ-Nr.  

    Leistungsbeschreibung  

    Satz  

    Euro  

    12.07.  

     

    1  

    801  

    Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, je Registrat  

    2,3  

    23,28  

     

     

    1  

    802  

    Modellmontage nach arbiträrer Scharnierachsenbestimmung  

    2,3  

    51,74  

     

     

    1  

    804  

    Montage des Gegenkiefermodells  

    2,3  

    25,87  

     

     

    1  

    806  

    Registrieren von Unterkieferbewegungen  

    2,3  

    64,68  

    Dazu die Original-Laborrechnung

    Leistung  

    Menge  

    Bezeichnung  

    Einzelpreis  

    Gesamtpreis  

    0402  

    1  

    Modellmontage in Mittelwertartikulator  

    10,50  

    10,50  

    0409  

    1  

    Montage FGP-Reg. inkl. Ident. Kontrolle  

    19,50  

    19,50  

    0520  

    1  

    Auswerten FGP Registrat je Einheit  

    10,20  

    10,20  

    Die Zusatzrechnung

    Leistung  

    Menge  

    Bezeichnung  

    Einzelpreis  

    Gesamtpreis  

    0402  

    -1  

    Modellmontage i. Mittelwertartikulator I  

    10,50  

    -10,50  

    0405  

    1  

    Modellmontage i. Mittelwertartikulator II  

    16,50  

    16,50  

    Gesamtbetrag  

    6,42  

    Diese Liquidation ist in mehrfacher Hinsicht nicht korrekt, sodass die Versicherung die Erstattung zu Recht eingeschränkt hat.  

     

    Die GOZ-Nr. 802 hat unter anderem zum Leistungsinhalt die arbiträre Scharnierachsenbestimmung, das Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator und die Modellmontage. Der Leistungsinhalt schließt somit die Abrechnung der Laborleistungen 0402, 0405 und 0409 aus. Eine nochmalige Abrechnung dieser Leistungen auf dem Laborbeleg ist eine Doppelabrechnung.