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  • 01.01.2005 | Endodontie

    Ist die Zuordnung der Endodontie zum Zahnersatz korrekt?

    Frage: „Die Versicherung eines Patienten ordnet eine endodontische Therapie dem Zahnersatz zu. Die Wurzelkanalbehandlung (WKB) steht für uns aus medizinischer Sicht aber nicht im Zusammenhang mit Zahnersatz. Allerdings wurde in der Präparations- und Eingliederungssitzung für ein Langzeitprovisorium aus Terminplanungsgründen auch die WKB durchgeführt. Handelt die Versicherung mit der Zuordnung korrekt?“  

     

    Antwort: Die endodontische Behandlung ist in der GOZ in den Nrn. 233 bis 244 beschrieben. Diese Leistungen befinden sich im Abschnitt C der GOZ – „Konservierende Leistungen“. Allein aus dieser Zuordnung heraus kann abgeleitet werden, dass eine endodontische Behandlung nicht zum Zahnersatz gehört. Zudem wird durch die endodontische Behandlung der Zahn ja gerade „erhalten“. Der Begriff „Zahnersatz“ beschreibt im Gegensatz hierzu den Ersatz fehlender Zähne oder zumindest Zahnhartsubstanz.  

     

    Selbstverständlich müssen die Wurzelkanalbehandlungsmaßnahmen im (zeitlichen) Zusammenhang vor dem Einsetzen von Zahnersatz – beispielsweise von Kronen und Brücken – erfolgen. Wenn man der Argumentation der Versicherung folgen wollte, wären dann aber auch vor der prothetischen Versorgung vorzunehmende Par-Maßnahmen „Zahnersatz“.