Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Amtsgericht Düsseldorf

    Privatversicherer muss gemäß § 2 GOZ vereinbarte Honorarkosten erstatten

    | Auf Grund der Klage eines privat versicherten Patienten verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 30. November 2000 (Az: 34 C 19936/98) den privaten Krankenversicherer zur Erstattung auch der Honorarmehraufwendungen, die auf eine zwischen dem Patienten und seinem Zahnarzt gemäß § 2 GOZ getroffene Honorarvereinbarung zurückgehen. |